Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die ambulante Pflege von Susannes Pflegeengel
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Susannes Pflegeengel (im Folgenden „Pflegeanbieter“) und den Klienten (im Folgenden „Klient“ oder „Auftraggeber“) bezüglich der Erbringung von ambulanten Pflegeleistungen.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Pflegeanbieter und dem Klienten kommt durch die Annahme des Pflegeangebots oder der Leistungsbeschreibung, sei es schriftlich, telefonisch oder per E-Mail, zustande. Alle Pflegeleistungen werden gemäß den vereinbarten Inhalten, Zeiträumen und Kosten durchgeführt.
3. Leistungsumfang
Der Pflegeanbieter erbringt ambulante Pflegeleistungen gemäß dem vereinbarten Pflegeplan, der individuell auf die Bedürfnisse des Klienten abgestimmt wird. Dazu gehören beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, Medikamentengabe, Mobilisation, Haushaltshilfe oder Beratung der pflegenden Angehörigen.
4. Pflegezeiten und Termine
Die vereinbarten Pflegezeiten und Termine werden nach Absprache festgelegt und können nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Zustimmung beider Parteien geändert werden. Sollte der Pflegeanbieter aufgrund von Notfällen oder unvorhergesehenen Ereignissen den Termin nicht einhalten können, wird der Klient umgehend informiert.
5. Ausfallhonorar
Bei Absage eines Pflegetermins innerhalb von 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen des Klienten wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € fällig, es sei denn, der Klient kann einen triftigen Grund für die Absage nachweisen (z. B. Krankheit, Unfall). Absagen sollten nach Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail erfolgen. (Weitere Information Abschnitt 15.)
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die Pflegeleistungen erfolgt nach den im Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung angegebenen Sätzen. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu zahlen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Pflegeanbieter das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem aktuellen Basiszinssatz zu berechnen.
7. Versicherung
Der Pflegeanbieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der Pflegeleistungen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Klient wird gebeten, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Versicherungen (z. B. Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung) für die Pflegeleistungen abgeschlossen sind.
8. Mitwirkungspflicht des Klienten
Der Klient verpflichtet sich, alle relevanten Informationen zur Gesundheit und zum Pflegebedarf rechtzeitig und wahrheitsgemäß an den Pflegeanbieter weiterzugeben. Dies betrifft insbesondere alle medizinischen Vorerkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahmen und sonstige relevante Informationen. Der Klient stellt sicher, dass der Pflegeanbieter bei der Pflege nicht gefährdet wird und die erforderlichen Rahmenbedingungen (z. B. Zugänglichkeit der Wohnung) gegeben sind.
9. Geheimhaltungspflicht
Der Pflegeanbieter verpflichtet sich, alle persönlichen und gesundheitlichen Daten des Klienten vertraulich zu behandeln und nur für die Erbringung der Pflegeleistungen zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
10. Kündigung des Vertrages
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten eines der Vertragspartner (z. B. Verletzung der Mitwirkungspflichten, wiederholte unberechtigte Absagen) kann der Vertrag auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden.
11. Haftung
Der Pflegeanbieter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12. Änderungen der AGB
Der Pflegeanbieter behält sich vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern. Änderungen werden dem Klienten schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Klient nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung widerspricht.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Gerichtsstand des Pflegeanbieters als vereinbart, sofern der Klient Kaufmann ist.
15. Ausfallhonorar für ambulante Pflegeleistungen
Sehr geehrte Damen/Herren
im Rahmen unserer Vereinbarung über die Erbringung von ambulanten Pflegeleistungen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass im Falle einer kurzfristigen Absage oder eines Nichterscheinens zu vereinbarten Terminen ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € fällig wird. Dieses Ausfallhonorar dient dazu, den entgangenen Aufwand und die entstehenden Kosten zu decken.
Regelungen zum Ausfallhonorar:
Absage bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin:
Bei einer Absage, die mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt, entstehen keine Kosten.
Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen:
Sollte der Termin innerhalb von 24 Stunden vor Beginn abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, berechnen wir ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € pro versäumtem Termin.
Ausnahmefälle:
Bei nachweisbaren, unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. plötzliche Krankheit) behalten wir uns vor, auf das Ausfallhonorar zu verzichten oder eine individuelle Lösung zu finden.
Stornierung und Änderung von Terminen:
Wir bitten darum, Änderungen oder Stornierungen von Terminen so früh wie möglich mitzuteilen, um eine reibungslose Planung der Pflegeleistungen zu gewährleisten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
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